Die Wohnungsbaugenossenschaft

Sicheres Wohnen ein Leben lang.

Da wir häufig feststellen, dass die „Wohnungsgenossenschaft“ als Unternehmensform vielen nicht vertraut ist, möchten wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede – im Vergleich zu einem „normalen“ Wohnungsunternehmen kurz darstellen:

Wohnen bei einer Genossenschaft bildet neben dem Wohnen in einer Miet- oder Eigentumswohnung die dritte Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland.

Alle Mieter von uns sind gleichzeitig auch Mitglieder

Wir schließen mit unseren Mitgliedern keinen Mietvertrag, sondern einen Dauernutzungsvertrag ab, mit dem unsere Mitglieder ein lebenslanges Wohnrecht erwerben. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen.

Hieraus resultiert auch unser Slogan: Sicheres Wohnen ein Leben lang!

Unsere Mitglieder können das Dauernutzungsverhältnis jedoch mit der normalen gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden.