Angaben zur Firma
Ludger Born, Maximilian Rech (Nebenamtliche Vorstandsmitglieder)
Kontaktdaten
Zusätzliche Hinweise
Gemeinnütziger BAUVEREIN Hilden eG übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Prüfungsverband
Gemäß § 54 GenG müssen Genossenschaften einem Prüfungsverband anzugehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist.
Rechtsgrundlage für die ordentliche Prüfung von Genossenschaften ist § 53 GenG. Nach § 53 Abs. 1 GenG erstreckt sich die genossenschaftliche Pflichtprüfung auf zwei Teile, zum einen auf die Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zum anderen auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Unsere Genossenschaft gehört dem nachstehenden Prüfungsverband an:
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Rheinland Westfalen eV
Goltsteinstraße 29
40211 Düsseldorf
Teilnahme an Schlichtungsverfahren
Grundsätzlich ist die folgende Verbraucherschlichtungsstelle zuständig:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings weder verpflichtet noch bereit.