Mobile Mitgliedschaft
Von Genossenschaft zu Genossenschaft

Was bedeutet die mobile Mitgliedschaft für Sie als Mitglied?

Wenn Sie die Genossenschaft wechseln müssen, weil Sie beispielsweise in eine neue Stadt umziehen, können Sie eine Vereinbarung mit Ihrer bisherigen und Ihrer neuen Genossenschaft – sofern beide Genossenschaften an der mobilen Mitgliedschaft teilnehmen – abschließen.

Wie funktioniert die mobile Mitgliedschaft konkret?

Wenn Sie die Genossenschaft wechseln, treten Sie Ihre Geschäftsanteile unwiderruflich an die neue Genossenschaft ab. Ihre ehemalige Genossenschaft zahlt dann nach Fälligkeit dieses Geschäftsguthaben an Ihre neue Genossenschaft.

Ist Ihre neue Wohnung größer oder sind mehr Geschäftsanteile erforderlich, zahlen Sie den Differenzbetrag und den obligatorischen Pflichtanteil sofort ein.

Sind Ihre Geschäftsanteile wiederum höher als benötigt, bekommen Sie den verbleibenden Betrag nach Fälligkeit von Ihrer ehemaligen Genossenschaft auf Ihr Konto überwiesen. Die Zahlung eines Pflichtanteils bleibt davon unberührt und andere Forderungen (z.B. Betriebskosten) werden gesondert berechnet.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre bisherige / Ihre neue Genossenschaft an der mobilen Mitgliedschaft teilnimmt.